Warum braucht man einen Bootsführerschein?
Ein Boot bedeutet für viele Menschen grenzenlose Freiheit und Ruhe fernab des hektischen Alltags. Dabei ist ein Boot der ideale Ort, um sich zu entspannen. Den sanften Wellen zu lauschen und Körper und Seele wieder ins Gleichgewicht zu bringen gelingt hierbei gut. Um ein Boot selbst zu steuern, benötigen Sie jedoch in den meisten Fällen einen amtlichen Bootsführerschein. Hierbei wir noch zwischen Länderspezifischen Lizenzen und Internationalen unterschieden.
Mit einem internationalen Zertifikat können Sie dann im Urlaub in Italien oder Kroatien ect. die Sonne auf Ihrem Boot genießen. Wenn Sie in Ihrem Urlaub wiederum ein Boot chartern möchten, dann benötigen Sie das passende Küstenpatent. Dabei ist es gar nicht so schwierig und zeitaufwendig, eines dieser begehrten Zertifikate zu erhalten. Mit ein wenig Interesse für die Nautik und mit einer Brise Abenteuerlust können auch Sie innerhalb kurzer Zeit der Kapitän Ihres eigenen Boots sein.
Seit einiger Zeit dürfen wir hierzu Franz Manderscheid bei uns im Raum Kremstal begrüssen. Er hat langjährige Erfahrung und bietet den Internationalen Bootsführerschein an.
Der Sammelbegriff Küstenpatent wird für Bootsführerscheine in Kroatien benutzt. Dabei stehen Interessenten unterschiedliche Führerscheine zur Verfügung, die zum Führen von Booten entlang der Küste berechtigen.
In Österreich gibt es eine Reihe unterschiedlicher Bootsführerscheine, wobei diese auf Wunsch auch internationalisiert werden können. Motorboote selbst sind in Österreich dabei generell zulassungspflichtig und auch führerscheinpflichtig. Eine Ausnahme bilden Boote mit einem Elektromotor, sofern dessen Leistung weniger als 4,4 kW beträgt.
Zudem benötigen Sie keine Zulassung und auch keinen Bootsführerschein für Ruderboote. Da Österreich über keinen Zugang zum Meer verfügt, gibt es viele verschiedene Binnenpatente, wie beispielsweise das Kapitänspatent oder das Schiffsführerpatent. Diese Patente unterliegen unterschiedlichen Vorschriften und Anforderungen. Wobei es auch eine Vielzahl an Zusatzausbildungen gibt. So müssen all jene, die bis zu 12 Fahrgäste befördern möchten, beispielsweise einen zusätzlichen Prüfungsteil ablegen.
Küstenpatent FB 1
Immer auf der sicheren Seite sein…
Seit dem Jahr 2009 gibt es die Möglichkeit, das österreichische Küstenpatent FB 1 zu erwerben. Mit diesem international gültigen Patent dürfen Motorboote bis zu einer Länge von 10 Metern auf allen Küstengewässern in einem Bereich von drei Seemeilen gesteuert werden. Es gelten keine Einschränkungen im Bereich der Motorleistung. Personen, die schon im Besitz des Schiffsführerpatents – 10 m sind, müssen lediglich die theoretische Prüfung ablegen.
Bootsfahren auf Wasserstraßen
Wasserstraßen werden auch von der Berufsschifffahrt genutzt. Hierbei gelten mitunter gesonderte, internationale Regeln. So darf die Donau in Österreich beispielsweise in ihrer gesamten Länge das ganze Jahr über mit Motorbooten befahren werden. Zudem ist es Führern von Motorbooten auch erlaubt, die Schleusen an der Donau kostenlos zu nutzen. Für Sportboote gelten jedoch gesonderte Schleusungszeiten, wobei alle Personen an Deck während des Vorgangs eine Rettungsweste tragen müssen. Möchte man außerhalb dieser Zeiten eine Donauschleuse benutzen, dann muss das Boot gemeinsam mit der Großschifffahrt geschleust werden. Die Berufsschifffahrt hat hierbei immer Vorrang gegenüber privaten Fahrzeugen.
Bei Interesse, melden Sie sich bitte direkt bei Franz Manderscheid: +43 650 47 53 780
Der nächste Termin findet am 07.08.2021 bei uns statt.